Allgemeine Geschäftsbedingungen





AGB der Veranstaltungsagentur DMG

1. Geltungsbereich
Die DMG Marketing Services GmbH, im Folgenden „DMG“ genannt, schließt Verträge und erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von der DMG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB der DMG als akzeptiert.

2. Sorgfaltspflicht
Die DMG ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Vertragspartners zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Vertragspartners und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer.

3. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Anbot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote der DMG sind freibleibend.

4. Leistungsumfang
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
4.2 Der Auftraggeber stellt der DMG unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungshonorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung.
4.3 Dieses Budget darf von der DMG nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragebers überschritten werden.
4.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die DMG dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. DMG ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
4.5 Soweit die DMG Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss direkt zwischen DMG und dem Dritten. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.
4.6 In diesem Fall holt die DMG auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl der von der DMG vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmern erfolgt direkt durch DMG, sofern vertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1 Alle Leistungen der DMG (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der DMG darf der Kunde die Leistungen der DMG nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
5.2 Änderungen von Leistungen der DMG durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
5.3 Für die Nutzung von Leistungen der DMG, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der DMG erforderlich. Dafür steht der DMG und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

6. Haftung
6.1 Die Haftung der DMG richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die DMG, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die DMG der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
6.3 Soweit der DMG im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die DMG derartige Ersatzansprüche auch an den Vertragspartner ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die DMG keine weiteren Ansprüche zu. Der Vertragspartner ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

7. Steuern und finanzielle Abwicklung
7.1 Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.2 Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der DMG bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt laut Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
Auf Wunsch richtet die DMG für diese Beträge ein Sonderkonto ein.
7.3 Die Schlussrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch die Agentur in schriftlicher Form zu erfolgen.

8. Honorar und Zahlungsmodalitäten
8.1 Die Zahlungsmodalitäten sind in der Vereinbarung zu regeln.
8.2 Rechnungen der DMG sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 2% p.a. über der Bankrate als vereinbart.
8.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8.4 Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich definierten Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
8.5 Lädt der Auftraggeber die DMG zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an die DMG bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht statt, ist die DMG berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen.

9. Kündigung
9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit der DMG jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
9.2 Das Recht zur Kündigung steht der DMG insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das Sonderkonto gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der DMG das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.

10. Versicherung
Die DMG bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der DMG, das Handelsgericht Wien, und die Anwendung österreichischen Rechts.

12. Nebenabreden/Schriftform
12.1 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12.2 Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
12.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

Wien, am 17. August 2007